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11. Dezember 2025
# Änderungen im Fangbuch 2026 #
Seit dem 01.10.2025 gibt es einige Änderungen in dem LFischG! Unter anderem eine Neuregelung für Personen unter 14 Jahren:
„Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Fischerei mit der Handangel unter Aufsicht einer volljährigen Person mit einem gültigen Fischereischein ausüben.“
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Außerdem gelten ab dem 01.01.2026 folgende Regelungen für das Angeln in den Gewässern der Fischereigenossenschaft:
Die Schonzeit für den Zander (und dem Hecht) ist nun vom 01. Januar bis 15. Mai.
Außerdem gilt in dieser Zeit (also vom 01.01. bis zum 15.05.) ein Verbot für den Fischfang mit Köderfischen und Kunstködern.
Das Fliegenfischen auf Salmoniden ist jedoch ab dem 01.03. bis zum 30.09. erlaubt.