Die Fischereigenossenschaft Südwesthörn-Bongsiel
Die Fischereigenossenschaft Südwesthörn-Bongsiel ging mit Unterzeichnung der Satzung vom Ministerium für ländliche Räume , Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 16. Februar 2001 aus dem bisherigen Fischereiverein Südwesthörn-Bongsiel e.V. hervor. Die Mitglieder sind die Fischereirechtsinhaber im Genossenschaftsgebiet bzw. die gesetzlichen Vertreter bei Gebietskörperschaften.
Die Fischereigenossenschaft hat das Ziel, in ihren Fischhegebezirken einen der Größe und Beschaffenheit der Gewässer entsprechenden artenreichen, heimischen und gesunden Fischbestand aufzubauen und zu erhalten, sowie die Gewässerfauna und -flora in und an ihren Gewässern zu schonen und zu schützen (Hege). Hierfür wurden die Bezirke "Wiedau mit den Nebengewässern 'Schmale', 'Dreiharder Gotteskoogstrom', 'Hülltofter Tief' u.a.", "Alter Sielzug mit Nebengewässern", "Bongsieler Kanal mit den Nebengewässern 'Lecker Au', 'Soholmer Au' u.a." sowie dem "Bottschlotter See" Hegepläne erstellt.
Das Genossenschaftsgebiet befindet sich im nördlichen Nordfriesland von der dänischen Grenze bis südlich der Ortschaft Langenhorn.
Interessierte Angler können für die Gewässer einen Fischereierlaubnisschein erwerben. Die daraus erzielten Einnahmen werden unter anderem für jährlich durchgeführte Hege- und Besatzmaßnahmen eingesetzt.